Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist oder nur mit dem wagenheber abgestützt wird. Lebensgefahr!
Das fahrzeug nur in unbeladenem zustand auf ebener, fester fläche aufbocken.
Die räder, die beim anheben auf dem boden stehen bleiben, mit keilen gegen vor- oder zurückrollen sichern.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturen gelöst werden.
Fahrzeug mit unterstellböcken so abstützen, daß jeweils ein bein seitlich nach außen zeigt.
Achtung: durch eine geeignete gummi- oder holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen am unterbau vermieden.
Anheb- und aufbockpunkte:
Hebebühne

Arme der hebebühne vorn an den aufnahmen (siehe bildausschnitt) ansetzen, hinten an den verstärkungen der längsträger, ca. 20 Cm vom hinteren radkasten entfernt.
Werkstattwagenheber

Fahrzeug vorn nur am getriebegehäuse anheben. Achtung: fahrzeuge mit unterer motorraumabdeckung dürfen vorn nicht angehoben werden.

Fahrzeug hinten an der gezeigten stelle anheben.

Fahrzeug seitlich unter der b-säule anheben. Dabei holzleiste entsprechend den angegebenen maßen (in mm) zwischenlegen. Achtung: die verstärkung - a - des längsträgers muß in der nut - b - der leiste liegen.
Gurtstraffer
Um den schutz der vorderen und hinteren
sicherheitsgurte noch effektiver zu gestalten,
ist das fahrzeug (wo vorgesehen)
vorn und hinten mit gurtstraffern ausgestattet.
Diese einrichtungen straffen bei einem
heftigen front- und seitenaufprall die
gurtbänder ...
Abgasanlage
Die abgasanlage besteht aus dem katalysator, dem vorderen
abgasrohr mit dem mittelschalldämpfer und dem nachschalldämpfer.
Die für die regelung des katalysators erforderliche
lambdasonde (nur benziner) ist vor dem katalysator
eingeschraubt.
Das v ...