Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Funktion des katalysators
Alle motoren sind mit einem katalysator zur abgasreinigung
ausgestattet.
Der katalysator besteht aus einem keramik-wabenkörper
- 3 - , der mit einer trägerschicht überzogen ist. Auf der trägerschicht
befinden sich edelmetallsalze, die den umw ...
Fahrzeug aufbocken
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht
auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken
stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter
dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht
ausreichend g ...