Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Einstellung der
scheinwerfer im ausland
Die abblendlichter sind so eingestellt, dass
sie für den verkehr in dem land zugelassen
sind, in dem das fahrzeug verkauft
wird. Reist man in ländern mit linksverkehr,
muss man, um die entgegen kommenden
fahrzeuge nicht zu blenden, die
ausrichtung des li ...
Beim parken
Gehen sie bitte wie folgt vor:
Den motor abstellen, die handbremse
anziehen;
Einen gang einlegen (den 1. Gang bei
ansteigender und den rückw.Rtsgang
bei abschüssiger stra.E) und die r.Der
eingeschlagen lassen.
Wird das fahrzeug auf ...