Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Zusatzheizelement
(wo vorgesehen)
Diese einrichtung ermöglicht das schnellere
heizen der fahrgastzelle in kalten klimaten
und bei niedriger temperatur der
kühlflüssigkeit des motors.
Unter den genannten klimatischen bedingungen
schaltet sich das gerät beim anlassen
des motors ...
Einsatzbedingungen
Kaltstart
Bei kurzstrecken und wiederholten kaltstarts
erreicht der motor nicht die optimale
betriebstemperatur. Daraus ergibt sich eine
beträchtliche erhöhung sowohl des verbrauchs
(von +15 bis zu +30% im stadtverkehr)
als der schadstoffemissionen.
Ver ...