Folgende wartungspunkte müssen nach dem wartungsplan durchgeführt werden:
Motor: öl- und filterwechsel, sichtprüfung auf ölundichtigkeiten.
Abgastest durchführen (leerlaufdrehzahl, abgasreinigung prüfen, fehlerspeicher abfragen) - werkstattarbeit.
Kühlmittelstand und konzentration des frostschutzmittels prüfen. Sichtprüfung auf undichtigkeiten und äußere verschmutzung des kühlers.
Kühlmittel wechseln, siehe seite 71.
Dieselmotor: ventilspiel prüfen und einstellen, siehe seite 55.
Diesel-kraftstoffilter entwässern beziehungsweise ersetzen.
Keilriemen/keilrippenriemen: spannung und zustand prüfen.
Zündkerzen: erneuern (benzinmotor).
Ansaugluftfilter: filtereinsatz erneuern.
Benzin-kraftstoffilter: erneuern.
Sichtkontrolle des aktivkohlefiltersystems, siehe seite 109.
Zahnriemen: ersetzen.
Kurbelgehäuseentlüftung: prüfen, siehe seite 101.
Abgasanlage: auf beschädigungen prüfen.
Installation der
anhängerkupplung
Die anhängerkupplung ist von fachpersonal
nach eventuellen zusätzlichen und/oder ergänzenden,
vom hersteller der vorrichtung
ausgehändigten anleitungen an die karosserie
montieren zu lassen. Die einzubauende
anhängervorrichtung muss den akt ...
Hinweis
Zum ziehen eines wohnwagens oder anhängers
ist das fahrzeug mit einer zugelassenen
anhängerkupplung und mit einer entsprechenden
elektrischen anlage auszurüsten.
Der einbau muss von fachpersonal
durchgeführt werden, das anschließend eine ...