Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist oder nur mit dem wagenheber abgestützt wird. Lebensgefahr!
Das fahrzeug nur in unbeladenem zustand auf ebener, fester fläche aufbocken.
Die räder, die beim anheben auf dem boden stehen bleiben, mit keilen gegen vor- oder zurückrollen sichern.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturen gelöst werden.
Fahrzeug mit unterstellböcken so abstützen, daß jeweils ein bein seitlich nach außen zeigt.
Achtung: durch eine geeignete gummi- oder holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen am unterbau vermieden.
Anheb- und aufbockpunkte:
Hebebühne
Arme der hebebühne vorn an den aufnahmen (siehe bildausschnitt) ansetzen, hinten an den verstärkungen der längsträger, ca. 20 Cm vom hinteren radkasten entfernt.
Werkstattwagenheber
Fahrzeug vorn nur am getriebegehäuse anheben. Achtung: fahrzeuge mit unterer motorraumabdeckung dürfen vorn nicht angehoben werden.
Fahrzeug hinten an der gezeigten stelle anheben.
Fahrzeug seitlich unter der b-säule anheben. Dabei holzleiste entsprechend den angegebenen maßen (in mm) zwischenlegen. Achtung: die verstärkung - a - des längsträgers muß in der nut - b - der leiste liegen.
Bremslicht prüfen
Brems-glühlampen überprüfen, gegebenenfalls erneuern.
Sind die brems-glühlampen in ordnung, anschließend
bremslichtschalter
prüfen. Oberhalb des bremspedals sitzt am pedalbock
der bremslichtschalter. Beim niedertreten des
bre ...
Allgemeine hinweise
Beim einparken muss man immer auf hindernisse
achten, die sich ober- oder unterhalb
der sensoren befinden.
Gegenstände in nächster nähe können unter
umständen vom system nicht erkannt
werden und daher das fahrzeug beschädigen
oder s ...