Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Bremsanlage
Das bremssystem besteht aus dem hauptbremszylinder,
dem bremskraftverstärker, den scheibenbremsen für die
vorderräder und den trommelbremsen für die hinterräder.
Leistungsstarke modelle und fahrzeuge mit abs besitzen an
beiden achsen schei ...
Verankerung der gepäckstücke
Im kofferraum befinden sich zwei anschlagpunkte
abb. 93 Zum befestigen von
seilen, um die transportierte ladung fest
zu verzurren, sowie zwei anschlagpunkte
an der hinteren traverse abb. 94.
Zur beachtung verankern sie eine
last mit einem gewicht von üb ...