Fiat Bravo Reparaturanleitung :: Gleitschutzketten

Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.

Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.

Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.

Siehe auch:

Blinkanlage prüfen
Die takte für die blink- und warnblinkanlage werden von einem relais im relaiskasten erzeugt, einem sogenannten blinkgeber. Blink- und warnblinkanlage sind über separate sicherungen im sicherungskasten abgesichert. Ist der blinker-rhythmus auf einer ...

Einstellung der scheinwerfer im ausland
Die abblendlichter sind so eingestellt, dass sie für den verkehr in dem land zugelassen sind, in dem das fahrzeug verkauft wird. Reist man in ländern mit linksverkehr, muss man, um die entgegen kommenden fahrzeuge nicht zu blenden, die ausrichtung des li ...

 
Copyright © www.fiabravo.com