Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Lieber leser
Obwohl die automobile von modellgeneration zu modellgeneration
technisch wesentlich aufwändiger und komplizierter
werden, greifen von jahr zu jahr immer mehr heimwerker
zum "so wird's gemacht"-handbuch. Die erklärung dafür ist
einfach: weil die te ...
Fehlerhafte reifenabnutzung
An den vorderrädern ist eine etwas größere abnutzung
der reifenschultern gegenüber der laufflächenmitte normal,
wobei aufgrund der straßenneigung die abnutzung
der zur straßenmitte zeigenden reifenschulter (linkes
...