Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Blinkanlage prüfen
Die takte für die blink- und warnblinkanlage werden von einem
relais im relaiskasten erzeugt, einem sogenannten
blinkgeber. Blink- und warnblinkanlage sind über separate
sicherungen im sicherungskasten abgesichert.
Ist der blinker-rhythmus auf einer ...
Einstellung der
scheinwerfer im ausland
Die abblendlichter sind so eingestellt, dass
sie für den verkehr in dem land zugelassen
sind, in dem das fahrzeug verkauft
wird. Reist man in ländern mit linksverkehr,
muss man, um die entgegen kommenden
fahrzeuge nicht zu blenden, die
ausrichtung des li ...