Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der zeit. Etwa alle 2 jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für halogenlampen, wie sie beispielsweise in den hauptscheinwerfern verwendet werden.
Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem defekt gewechselt werden. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und spiritus entfernen.
Vordersitze mit elektrischer verstellung
(wo vorgesehen)
Vordersitze mit
elektrischer verstellung
(wo vorgesehen) abb. 28
Die sitzverstellung ist mit zündschlüssel
auf mar möglich oder bis zu 1 minute mit
zündschlüssel auf stop oder bei abgezogenem
schlüssel.
Beim öffnen der vor ...
Zünd-und einspritzanlage prüfen
Für eine sinnvolle und vollständige fehlersuche beziehungsweise
fehlerbehebung sind markenspezifische meßgeräte
unabdingbar. Diese meßgeräte sind teuer und in der regel
nur in der fachwerkstatt vorhanden. Daher wird im folgenden
nur e ...