Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der zeit. Etwa alle 2 jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für halogenlampen, wie sie beispielsweise in den hauptscheinwerfern verwendet werden.
Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem defekt gewechselt werden. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und spiritus entfernen.
Motor anlassen
Das fahrzeug verfügt über eine elektronische
wegfahrsperre. Kann der motor
nicht angelassen werden, siehe die angaben
im abschnitt "das fiat code system"
im kapitel "armaturenbrett und
bedienelemente".
In den ersten betriebssekunden ...
Bremskraftregler einstellen/ersetzen
Der bremskraftregler steuert in abhängigkeit von der
fahrzeugbelastung
den bremsdruck für die hinterräder. Dadurch
wird ein oberbremsen der hinterräder vermieden und die
stabilität des fahrzeuges beim bremsen verbessert. Der
bremskraftregl ...