Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der zeit. Etwa alle 2 jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für halogenlampen, wie sie beispielsweise in den hauptscheinwerfern verwendet werden.
Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem defekt gewechselt werden. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und spiritus entfernen.
Einsatzbedingungen
Kaltstart
Bei kurzstrecken und wiederholten kaltstarts
erreicht der motor nicht die optimale
betriebstemperatur. Daraus ergibt sich eine
beträchtliche erhöhung sowohl des verbrauchs
(von +15 bis zu +30% im stadtverkehr)
als der schadstoffemissionen.
Ver ...
Abgasanlage
Die abgasanlage besteht aus dem katalysator, dem vorderen
abgasrohr mit dem mittelschalldämpfer und dem nachschalldämpfer.
Die für die regelung des katalysators erforderliche
lambdasonde (nur benziner) ist vor dem katalysator
eingeschraubt.
Das v ...