Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der zeit. Etwa alle 2 jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für halogenlampen, wie sie beispielsweise in den hauptscheinwerfern verwendet werden.
Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem defekt gewechselt werden. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und spiritus entfernen.
Störungsdiagnose benzin-einspritzanlage
Bevor anhand der störungsdiagnose der fehler aufgespürt wird,
müssen folgende prüfvoraussetzungen erfüllt sein: bedienungsfehler
beim starten ausschließen. Sowohl für den kalten wie warmen motor gilt: gaspedal
während des st ...
Ventilsitz im zylinderkopf/ventil nacharbeiten
Alle motoren
Das nachschleifen der ventilsitze im zylinderkopf muß immer
durchgeführt werden, wenn die ventile oder ventilführungen
nachgeschliffen wurden oder die ventile ersetzt
worden sind. Ventilsitze immer nur so weit nacharbeiten, daß
ei ...