Die takte für die blink- und warnblinkanlage werden von einem relais im relaiskasten erzeugt, einem sogenannten blinkgeber. Blink- und warnblinkanlage sind über separate sicherungen im sicherungskasten abgesichert.
Ist der blinker-rhythmus auf einer seite schneller als auf der anderen seite, ist auf der "schnellen" seite eine glühlampe defekt oder eine leitungsunterbrechung vorhanden.
Bei ausfall der blink- und warnblinkanlage zunächst die sicherungen 1 und 17 prüfen, siehe seite 248.
Bei allen anderen störungen ist meist das blinkrelais die ursache. Das blinkrelais sitzt hinter der unteren lenksäulenabdeckung am lenkstockschalter. Klemmenbelegung am blinkgeber, die anschlußfahnen sind markiert:
Klemme 31 ist masse (minus, allgemein in der fahrzeugelektrik)
Klemme 49 ist relaiseingang (plus liegt ständig an), klemme 49a der relaisausgang
Eine zusätzliche leitung geht zur kontrollampe im schalttafeleinsatz, bei anhängevorrichtung kann eine weitere leitung für die anhänger-blinkkontrolle vorhanden sein.
Steht kein neues relais zur verfügung, dünnen draht vorsichtig zwischen klemme 49 und 49a im relaisstecker einstecken. Achtung: dabei dürfen die empfindlichen relaiskontakte nicht beschädigt werden. Drahtenden vor dem einstecken umbiegen, damit keine scharfen kanten vorhanden sind. Defektes blinkrelais wieder aufsetzen.
Die anschlußfahnen sind so lang, daß das relais trotz überbrückung wieder aufgesteckt werden kann.
Zündung einschalten. Wird der blinkhebel jetzt betätigt, leuchtet die betreffende blinkerseite dauernd auf. Durch ein- und ausschalten mit dem blinkerhebel kann ein blinkrhythmus erzeugt werden.
Leuchtet das blinklicht trotz überbrückung der relaiskontakte nicht, liegt ein defekt im blinkerschalter oder in der elektrischen zuleitung vor.
Beim parken
Gehen sie bitte wie folgt vor:
Den motor abstellen, die handbremse
anziehen;
Einen gang einlegen (den 1. Gang bei
ansteigender und den rückw.Rtsgang
bei abschüssiger stra.E) und die r.Der
eingeschlagen lassen.
Wird das fahrzeug auf ...
Kinder sicher befördern
Für die beste schutzwirkung im falle eines
aufpralls, müssen alle fahrgäste sitzen und
durch geeignete rückhaltesysteme abgesichert
sein.
Dies ist ganz besonders auch für kinder
zu beachten.
Diese vorschrift ist gemäß der eg ...