Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist oder nur mit dem wagenheber abgestützt wird. Lebensgefahr!
Das fahrzeug nur in unbeladenem zustand auf ebener, fester fläche aufbocken.
Die räder, die beim anheben auf dem boden stehen bleiben, mit keilen gegen vor- oder zurückrollen sichern.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturen gelöst werden.
Fahrzeug mit unterstellböcken so abstützen, daß jeweils ein bein seitlich nach außen zeigt.
Achtung: durch eine geeignete gummi- oder holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen am unterbau vermieden.
Anheb- und aufbockpunkte:
Hebebühne
Arme der hebebühne vorn an den aufnahmen (siehe bildausschnitt) ansetzen, hinten an den verstärkungen der längsträger, ca. 20 Cm vom hinteren radkasten entfernt.
Werkstattwagenheber
Fahrzeug vorn nur am getriebegehäuse anheben. Achtung: fahrzeuge mit unterer motorraumabdeckung dürfen vorn nicht angehoben werden.
Fahrzeug hinten an der gezeigten stelle anheben.
Fahrzeug seitlich unter der b-säule anheben. Dabei holzleiste entsprechend den angegebenen maßen (in mm) zwischenlegen. Achtung: die verstärkung - a - des längsträgers muß in der nut - b - der leiste liegen.
Kupplung einstellen
Betätigung mit seilzug
Am kupplungspedal ist kein spürbares kupplungsspiel vorhanden.
Mit fortschreitender abnutzung der kupplungsbeläge
wandert das kupplungspedal nach oben, in richtung
fahrer. Daher muß das pedal bei der regelmäßi ...
Schalter auf durchgang prüfen
Die meisten elektrischen verbraucher werden über einen
von hand betätigten schalter ein- und ausgeschaltet. Darüber
hinaus gibt es auch schalter, die automatisch betätigt
werden. Zu diesen schaltern zählen zum beispiel der öldruckschalte ...