Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
"Standard"- bildschirmseite
"Standard"-
bildschirmseite abb. 20
Die standardbildschirmseite kann folgende
angaben anzeigen:
datum
eventuelle einschaltung der elektrischen
servolenkung dualdrive
hinweis beschaffenheit davon fährt
sport (wo vorgesehen) ...
Hinweis
Zum ziehen eines wohnwagens oder anhängers
ist das fahrzeug mit einer zugelassenen
anhängerkupplung und mit einer entsprechenden
elektrischen anlage auszurüsten.
Der einbau muss von fachpersonal
durchgeführt werden, das anschließend eine ...