Die verwendung von gleitschutzketten (schneeketten) ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von fiat freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Gurtstraffer
Um den schutz der vorderen und hinteren
sicherheitsgurte noch effektiver zu gestalten,
ist das fahrzeug (wo vorgesehen)
vorn und hinten mit gurtstraffern ausgestattet.
Diese einrichtungen straffen bei einem
heftigen front- und seitenaufprall die
gurtbänder ...
Störungsdiagnose benzin-einspritzanlage
Bevor anhand der störungsdiagnose der fehler aufgespürt wird,
müssen folgende prüfvoraussetzungen erfüllt sein: bedienungsfehler
beim starten ausschließen. Sowohl für den kalten wie warmen motor gilt: gaspedal
während des st ...