Der vorratsbehälter für die bremsflüssigkeit befindet sich im motorraum. Er hat zwei kammern, je eine für jeden bremskreis. Der schraubverschluß hat eine belüftungsbohrung, die nicht verstopft sein darf.
Der vorratsbehälter ist durchscheinend, so daß der bremsflüssigkeitsstand jederzeit von außen überwacht werden kann. Außerdem wird ein zu niedriger flüssigkeitsstand durch eine warnleuchte im schalttafeleinsatz angezeigt. Dennoch ist es ratsam, etwa alle 4 wochen einen blick auf den flüssigkeitsstand im vorratsbehälter zu werfen.

Der flüssigkeitsstand soll bei geschlossenem deckel oberhalb der umlaufenden schweißnaht pfeil zwischen oberem und unterem behälterteil liegen.
Zum nachfüllen nur neue bremsflüssigkeit der spezifikation dot4 oder "tutela top 4 270 c" von fiat verwenden.
Durch abnutzung der bremsbeläge entsteht ein geringfügiges absinken der bremsflüssigkeit. Das ist normal.
Sinkt die bremsflüssigkeit jedoch innerhalb kurzer zeit stark ab, ist das ein zeichen für bremsflüssigkeitsverlust.
Die leckstelle muß dann sofort ausfindig gemacht werden. In der regel liegt es an verschlissenen manschetten in den radbremszylindern. Sicherheitshalber sollte die überprüfung der anlage von einer fachwerkstatt durchgeführt werden.
Mit hilfsperson die funktion der warnleuchte für zu niedrigen bremsflüssigkeitsstand prüfen. Dazu mit dem daumen auf den verschluß des bremsflüssigkeitsbehälters drücken, siehe abbildung. An der armaturentafel muß dann bei gelöster handbremse und eingeschalteter zündung die warnleuchte aufleuchten. Falls nicht, kontrollampe und elektrische leitungen überprüfen.
Sicherheitsgurte sichtprüfen
Da es sich bei den sicherheitsgurten um
sicherheitsrelevante teile handelt, müssen
sie bei fehlerhafter funktion oder
beschädigung umgehend erneuert werden.
Achtung: geräusche, die beim aufrollen
des gurtbandes entstehen, sind
funktionsbedingt. Bei ...
Gewichte
(*) Bei sonderausstattungen (schiebedach, anhängerkupplung usw.) Erhöht sich
das leergewicht und verringert sich folglich die
zuladung im rahmen der max. Zulässigen lasten.
(**) Nicht zu überschreitende lasten. Der benutzer ist dafür v ...