Rad zur radfelge mit farbe kennzeichnen, damit das ausgewuchtete rad wieder an gleicher stelle montiert werden kann. Radschrauben lösen.
Fahrzeug aufbocken, räder abnehmen.
Scheibenbremse

Vorder- beziehungsweise hinterräder abnehmen. Dicke der bremsbeläge - 1 - , ohne metallne rückenplatte - 2 - , von oben durch das bremskolbengehäuse sichtprüfen. 3 - Bremsscheibe.
Im zweifelsfall bremsbeläge ausbauen und belagdicke mit schieblehre messen.
Die verschleißgrenze der scheibenbremsbeläge ist erreicht, wenn der reibbelag nur noch eine dicke von 1,5 mm aufweist.
Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungünstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel länger. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3500 km.
Kabel für verschleißfühler auf beschädigung sichtprüfen, steckverbindung - 4 - für kabel muß eingerastet sein.
Trommelbremse

Hinterräder abnehmen. Bei fahrzeugen mit bremsbacken an der hinterradbremse befindet sich in den bremstrommeln eine bohrung zur kontrolle der bremsbelagstärke. Mit lampe in die öffnung leuchten.

Im zweifelsfall bremstrommel ausbauen und bremsbelagstärke messen.
Die verschleißgrenze ist erreicht, wenn der bremsbelag an der dünnsten stelle eine stärke von 1,5 mm hat.
Ist die verschleißgrenze erreicht, bremsbeläge auswechseln. Grundsätzlich alle beläge einer achse erneuern.
Räder so ansetzen, daß die beim ausbau angebrachten markierungen übereinstimmen. Radschrauben nicht fetten oder ölen. Räder anschrauben.
Fahrzeug ablassen und radschrauben über kreuz mit 90 nm festziehen.
Räder und reifen
Alle zwei wochen und vor langen reisen
den fülldruck eines jeden reifens, einschließlich
dem ersatzrad kontrollieren: diese
kontrolle muss auf den kalten, ausgeruhten
reifen ausgeführt werden.
Der anstieg des fülldrucks beim fahren
ist eine ...
Batterie entladt sich selbständig
Je nach fahrzeugausstattung addiert sich zur natürlichen
selbstentladung der batterie auch die stromaufnahme der
verschiedenen steuergeräte im ruhezustand. Daher sollte
die batterie in einem abgestellten fahrzeug spätestens alle 6 Wochen nachgeladen
...