Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der zeit. Etwa alle 2 jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für halogenlampen, wie sie beispielsweise in den hauptscheinwerfern verwendet werden.
Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem defekt gewechselt werden. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und spiritus entfernen.
Schneeketten
Die verwendung von schneeketten unterliegt
den in den jeweiligen ländern gültigen
vorschriften.
Die schneeketten dürfen nur auf die reifen
der vorderräder (antriebsräder) aufgezogen
werden.
Die spannung der schneeketten nach einigen
m ...
Zündschloss
Der schlüssel hat 3 verschiedene positionen
abb. 16:
Stop: der motor steht, der schlüssel
kann abgezogen werden, das lenkrad
ist blockiert. Einige elektrische einrichtungen
(z. B. Das autoradio, die zentrale
türverriegelung, die elektro ...