Folgende wartungspunkte müssen nach dem wartungsplan durchgeführt werden:
Motor: öl- und filterwechsel, sichtprüfung auf ölundichtigkeiten.
Abgastest durchführen (leerlaufdrehzahl, abgasreinigung prüfen, fehlerspeicher abfragen) - werkstattarbeit.
Kühlmittelstand und konzentration des frostschutzmittels prüfen. Sichtprüfung auf undichtigkeiten und äußere verschmutzung des kühlers.
Kühlmittel wechseln, siehe seite 71.
Dieselmotor: ventilspiel prüfen und einstellen, siehe seite 55.
Diesel-kraftstoffilter entwässern beziehungsweise ersetzen.
Keilriemen/keilrippenriemen: spannung und zustand prüfen.
Zündkerzen: erneuern (benzinmotor).
Ansaugluftfilter: filtereinsatz erneuern.
Benzin-kraftstoffilter: erneuern.
Sichtkontrolle des aktivkohlefiltersystems, siehe seite 109.
Zahnriemen: ersetzen.
Kurbelgehäuseentlüftung: prüfen, siehe seite 101.
Abgasanlage: auf beschädigungen prüfen.
Sicherheitsmaßnahmen zum airbag
Austausch- und überprüfungsarbeiten am airbag-system
dürfen nur von der fachwerkstatt durchgeführt werden.
Grundsätzlich dürfen keinerlei veränderungen vorgenommen
werden.
Das airbag-lenkrad darf nur durch ein vom fahr ...
Ventilführungen prüfen
Alle motoren
Bei instandsetzungsarbeiten von motoren mit undichten ventilen
genügt es nicht, die ventile zu bearbeiten beziehungsweise
zu ersetzen. Es ist außerdem dringend erforderlich,
die ventilführungen auf verschleiß zu prüfen. Besond ...